AGB
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel und
Gaststättenverband e.V. (DEHOGA)
1.Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gast hat keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer. Sollten
reservierte Zimmer nicht verfügbar sein, so ist der Hotelier verpflichtet, sich um
gleichwertigen Ersatz im Hause oder anderweitig zu bemühen.
4. Reservierte Zimmer stehen dem Gast vom Anreisetag ab 14:00 Uhr und am
Abreisetag bis 11:00 Uhr zur Verfügung.
5. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart worden ist, ist der
Hotelier berechtigt, bestellte Zimmer nach 18:00 Uhr weiter zu vergeben.
6. a) Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom
Hotelier ersparten Aufwendungen.
b) Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20 Prozent
des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40
Prozent des Pensionspreises.
7. a) Der Hotelier ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene
Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
b). Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmer hat der Gast für die Dauer des Vertrages
den nach Ziff.6 errechneten Betrag zu bezahlen.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.


